Informationen bezüglich der Beantragung von Briefwahlunterlagen zur bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024
Eine elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 25.08.2024 möglich.
Des Weiteren können Wahlscheine von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 30. August 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde (Meldestelle), Dorfstraße 76 in 09465 Sehmatal-Cranzahl mündlich und schriftlich beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Ein Hinweis der Kontaktdaten befindet sich hierzu als Aushang am Rathaus im OT Cranzahl der Gemeinde Sehmatal. (rl)
Ihre Wahlbehörde der Gemeinde Sehmatal
Die Gemeinde Sehmatal ist in drei Wahlbezirke: Sehma, Cranzahl und Neudorf mit ca. 1900 - 2200 Wahlberechtigten unterteilt. Die für die jeweilige Wahl geltenden Wahlräume, in der Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Die Gemeinde Sehmatal sucht ständig engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen (in der Briefwahlauszählstelle) mitarbeiten. Hierfür können sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sehmatal für das Wahlehrenamt bewerben. Für den Wahleinsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Wahlhelfer haben die folgenden Aufgaben:
im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler auszugeben
die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen
insgesamt für einen geordneten Ablauf der Wahl im Wahllokal zu sorgen
die Stimmenauszählung vorzunehmen
Der Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Am Wahltag erledigt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Dabei sprechen sich die Mitglieder des Wahlvorstands untereinander ab, welche Vierergruppe vormittags und welche Vierergruppe nachmittags im Wahllokal anwesend ist. Um 17.30 Uhr treffen sich alle Mitglieder des Wahlvorstands wieder im Wahllokal und beginnen um 18.00 Uhr mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in sind keine Vorkenntnisse notwendig.
Interessenten können sich bei folgendem Ansprechpartner melden:
Frau Silke Martin
E-Mail: standesamt@sehmatal.de
Telefon: 037342/877-116
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Bundeswahlleiter.
Dorfstraße 76
09465 Sehmatal-Cranzahl
Telefon:
037342 877-0
Fax:
037342 877-222
Email:
info@sehmatal.de
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Entfallen auf keinen der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen, so treten alle Kandidaten in einem zweiten Wahlgang zur Stichwahl an, sofern der jeweilige Wahlvorschlag nicht zurückgenommen wird. Gewählt ist, wer im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat. Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter und in der Gemeinde Sehmatal hauptamtlich tätig. Der Bürgermeister hat im Wesentlichen drei Hauptaufgaben: 1. Vorsitzender des Gemeinderates, 2. Leiter der Gemeindeverwaltung und 3. Vertreter der Gemeinde nach außen.
voraussichtlich 2027
Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl und des Tages des etwaigen zweiten Wahlganges des Gemeinderates
Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl
Der Gemeinderat als Gremium ist die Vertretung der Bürger auf Gemeindeebene und das Hauptorgan der Gemeinde. Er setzt sich aus den direkt gewählten Gemeinderatsmitgliedern und dem ebenfalls direkt gewählten Bürgermeister als Vorsitzenden zusammen. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, sofern nicht der Bürgermeister hierfür zuständig ist. Auch für die Überwachung der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse ist der Gemeinderat zuständig. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich grundsätzlich nach der Gemeindegröße. Aktuell besteht der Gemeinderat in Sehmatal aus 16 Gemeinderäten. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind in Ihrer Funktion ehrenamtlich tätig.
voraussichtlich 2029
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die aktuelle Gemeinderatswahl sind:
Bekanntmachungen:
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl und des Tages des etwaigen zweiten Wahlganges des Gemeinderates
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Wahlbekanntmachung über Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Wahlbezirke und Wahlräume
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl
Ergebnis der Gemeinderatswahl im Sehmatal
Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Entfallen auf keine der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen, so treten alle Kandidaten in einem zweiten Wahlgang zur Stichwahl an, sofern der jeweilige Wahlvorschlag nicht zurückgenommen wird. Gewählt ist, wer im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und seiner Gremien und Leiter der Landkreisverwaltung. Der Landrat vertritt den Landkreis.
voraussichtlich 2029
Ergebnisse der Landratswahl vom 01.09.2019
Ergebnis der Landratswahl im Sehmatal
Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dem Kreistag obliegt als Hauptorgan die kommunalpolitische Arbeit. Er kontrolliert seine Beschlüsse und kann vom Landrat Informationen zu wichtigen Angelegenheiten des Landkreises erfragen. Der Kreistag kann beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen, soweit keine gesetzliche Regelung entgegensteht. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.
Kreistag des Erzgebirgskreises
2029
Die Gemeinde Sehmatal gehört zum Wahlkreis 2 Erzgebirgskreis.
Ergebnis der Gemeinde Sehmatal bei der Landtagswahl
Die Abgeordneten werden von den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl in 60 Wahlkreisen auf fünf Jahre gewählt.
Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWahlG)
01.09.2024
Die Gemeinde Sehmatal gehört zum Wahlkreis 16 – Erzgebirgskreis 4.
Als Wahlkreisabgeordneter wurde Ronny Wähner (CDU) gewählt.
Ergebnis der Gemeinde Sehmatal bei der Landtagswahl
Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Zur Wahl stellen sich (Parteien-)Listen und Direktkandidaten (m, w, d). Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Die Erststimme wird für einen Kandidaten oder eine Kandidatin im jeweiligen Wahlkreis abgegeben. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt.
voraussichtlich 2025
Ergebnisse der Bundestagswahl von 2021
Die Gemeinde Sehmatal gehört zum Wahlkreis 164 – Erzgebirgskreis I.
Als Wahlkreisabgeordneter wurde Alexander Krauß (CDU) gewählt.
Ergebnis der Gemeinde Sehmatal bei der Bundestagswahl
Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union alle fünf Jahre direkt gewählt. Seit 2019 vertreten 751 Abgeordnete aus 28 Mitgliedstaaten, darunter 96 aus Deutschland, insgesamt rund eine halbe Milliarde Einwohnerinnen und Einwohner.
voraussichtlich 2029
Ergebnis der Europawahl im Sehmatal
Mithilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben die Bürger (m/w/d) die Möglichkeit, direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen.
Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürger (m/w/d) an die gewählte Vertretung der jeweiligen Kommune, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürger (m/w/d) über eine kommunalpolitische Sachfrage.
Dies ist ein weiteres Instrument, um unkompliziert und verfahrensfrei zu einzelnen Themen die Meinung der Bürger bzw. Sehmataler zu erfragen.
26.09.2021 - Bürgerbefragung gemeinsam mit der Bundestagswahl
Sie werden für eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt.
Gemeinsame Vorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen und Jugendschöffen VwV)
erstes Halbjahr 2028
Schöffenvorschlagsliste
Dieses Ehrenamt können Einwohner übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind. Der Friedensrichter wird für fünf Jahre gewählt und kann auch wiedergewählt werden.
Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsStG)
Nächster Wahltermin
voraussichtlich 2025
Bekanntmachungen:
Die Wahl des Friedensrichters (m/w/d) für die Schiedsstelle fand in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal am 10.06.2020 statt. Im ersten Wahlgang wurde Frau Simone Kolibius mit einer absoluten Mehrheit von siebzehn gültigen Stimmen (von sechzehn stimmberechtigten Gemeinderäten und dem Bürgermeister) gewählt.
Gemeinde Sehmatal
Dorfstraße 76
09465 Sehmatal-Cranzahl
Telefon: +49(0)37342 877-0
E-Mail: info@sehmatal.de
© 2024 Gemeinde Sehmatal
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