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Der Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach §12 BauGB für eine Photovoltaik – Freiflächenanlage „Solargebiet Cranzahl“ gemäß §2 Abs.1BauGB beschlossen. Veröffentlichung im Anzeiger September 2022 (Seiten 3 und 4)
Vorangegangen war eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema sowohl im Gemeinderat selbst als auch einer Bürgerversammlung im September 2021. Veröffentlichung im Anzeiger September 2021 (Seite 3)
Eine Ende September 2021 durchgeführte Bürgerumfrage wurde ebenfalls im Gemeinderat ausgewertet.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollte es sein, für das Planungsgebiet die rechtsverbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik – Freiflächenanlage zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen, unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.
Das Plangebiet befindet sich auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich der Bahntrasse Cranzahl. Durch die Lage, teilweise innerhalb eines Abstandes von 200 Metern zur Bahnlinie, ist der Standort für eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geeignet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sollte auf einer Fläche von ca. 22,7 Hektar die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke Gemarkung Cranzahl, Flurstücke 364, 365 und 383 umfassen. Die Flurstücke befinden sich in Privateigentum und wurden vom Vorhabenträger gesichert. Die Übernahme aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und eventuell erforderlicher Gutachten stehen, als auch die für die erforderliche Erschließung des Vorhabens obliegt dem Vorhabenträger, der Mitteldeutschen Erneuerbaren Energien GmbH, einer 100%igen Tochter der Stadtwerke Leipzig GmbH.
Der Stand des Verfahrens sowie alle für den Verfahrensverlauf erforderlichen öffentlichen Informationen wurden laufend aktualisiert und war transparent unter www.sehmatal.de einzusehen. Ebenfalls wurde über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB sowie die Auslegungen der Planzeichnung sowie des Erschließungsplanes rechtzeitig informiert. In Aushängen und dem Sehmataler Anzeiger wurden die Planstände veröffentlicht. Am 03.08.2023 fasste das Gremium den Billigungs- und Auslegungsbeschluß.
Eine erste Auslegung mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Trägern öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 13.11.2023 – 15.12.2023 Veröffentlichung im Anzeiger November 2023 (Seiten 3 und 4) sowie nochmals im Zeitraum vom 02.10.2024 – 04.11.2024 Veröffentlichung im Anzeiger Oktober 2024 (Seite 3)
Mit Genehmigungsbescheid der Genehmigungsbehörde Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.04.2025 sowie der Bekanntgabe über das Inkrafttreten Veröffentlichung im Anzeiger Mai 2025 (Seite 4) fand das Bauleitplanverfahren seinen Abschluss.
Der Vorhabenträger stellte nun wiederum auf der rechtlichen Grundlage dieser Satzung seinerseits einen Bauantrag für das Projekt. Um genehmigungsfähig zu sein, darf dieser nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes überschreiten und durchläuft aus diesem Grund ein vielschichtiges und umfangreiches Genehmigungsverfahren. Im Ergebnis führte dieses zu einer insgesamten Verringerung des für das Vorhaben notwendigen Flächenumgriffes auf nunmehr etwa 12,1 Hektar. Darüber wurde der Gemeinderat im September 2025 informiert. Die Baugenehmigung wurde am 10.03.2026 durch das Landratsamt Erzgebirgskreis erteilt und enthält zudem Auflagen und Hinweise, die bei einer Umsetzung einzuhalten und zu beachten sind.
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