18.04.2020
Aktuelles zur Corona-Pandemie - Details zur neuen "Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung" gültig ab 20.04.2020
Die Sächsische Staatskanzlei hat uns gestern über den detaillierten Inhalt zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung informiert.
Folgende Änderungen treten ab Montag in Kraft:
strenge Ausgangsbeschränkungen werden zugunsten von Kontaktbeschränkungen aufgehoben
Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen wieder öffnen - strenge Beachtung von Hygienevorschriften
im ÖPNV und in allen Geschäften ist das Tragen einer "Mund-Nase-Bedeckung" Pflicht
• genügt, eine einfache Stoffmaske, ein Schal oder Tuch - Bedeckung muss beim Einkaufen und bei der ÖPNV-Nutzung Mund und Nase bedecken
• einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gibt es nicht, der Freistaat setzt auf "Mittun und die Solidarität aller"
• auch das Personal in den Läden muss dauerhaft einen "Mund-Nasen-Schutz" tragen
Spielplätze, Freizeitflächen und Sportplätze bleiben geschlossen
Hotels, Pensionen, Restaurant, Diskotheken, Bars bleiben geschlossen
ab Montag sind kleinere Gottesdienste, bis zu 15 Besucher maximal wieder erlaubt
Großveranstaltungen (ab 1000 Besuchern) bleiben bis Ende August 2020 verboten
• Wie es mit Veranstaltungen in kleinerem Rahmen (bis 100 Personen/mehr als 100 Personen) weitergeht, soll sich in den nächsten Wochen mit Blick auf die Infektionszahlen klären
Notbetreuung in KITAS und Grundschulen wird erweitert
• zusätzlichen Anspruch auf Betreuung haben werktätige Eltern in den Bereichen (beide Elternteile):
- Verkaufspersonal im Einzelhandel
- Personal für den Schuldienst an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
- Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher
- Mitarbeiter des Bestattungswesens
- Handwerker
- Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe
- Tierpfleger
- Schüler mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf
• außerdem haben zusätzlichen Anspruch Personensorgeberechtigte die in folgenden Bereichen arbeiten (nur ein Elternteil):
- Gesundheitsvorsorge und Pflege
- Rettungsdienst, einschließlich Berufsfeuerwehr
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Polizei- und Justizvollzugsdienst- Schuldienst und Kindertagesbetreuung
- Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit eigenen betreuungspflichtigen Kindern
- Kommunal- oder Staatsverwaltung - sofern man mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu tun hat