04.06.2020
Aktuelles zur Corona-Pandemie - Details zur neuen "Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung" gültig ab 06.06.2020
Das Sächsische Kabinett hat die CoronaSchutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) mit weiteren Lockerungen der Beschränkungen im öffentlichen Leben zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus gültig ab Samstag, den 6. Juni 2020, folgendes beschlossen:
Erlaubt sind:
private Zusammenkünfte im eigenen Wohnumfeld sind erlaubt
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind mit bis zu zehn Personen möglich
Familienfeiern in Gaststätten oder nagemieteten Räumlichkeiten sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig
Busreisen sind wieder möglich, dabei ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben
generell sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder erlaubt
Besuche in Alten- und Pflegeheimen, sowie Krankenhäuser sind wieder möglich
auch Mannschaftssportarten können wieder grundlegend ausgeübt werden,
- allerdings sind hier besonders die Hygieneregeln durch die Verbände zu beachten und umzusetzen
- dazu muss jeder Verein ein Hygienekonzept vorhalten
- die Anpassung der Aushänge in den Sportstätten erfolgt entsprechend am 08.06.20
Verboten bleiben:
Volksfeste, Jahrmärkte
Diskotheken, Clubs, Musikclubs
Sportveranstaltungen mit Publikum
Die Verordnung gilt bis zum 29.06.2020.