Entnahmeanlage
Als Grundablass dient ein Stollen, der im Bereich des linken Hanges durch das Gründungsgebiet verläuft. Der Stollen ist 187,15 m lang. Das wasserseitige Einlaufbauwerk verfügt über einen Einlaufrechen. Nach 46 m Stollenlänge bindet der ebenfalls im Gründungsfels verankerte Entnahmeturm in den bis dahin als Druckstollen fungierenden Stollen ein. Im Kreuzungsbauwerk, d.h. im Turm, ist der Grundablaß verrohrt und verfügt über einen Keilovalvorschieber NW 1000 als Absperrorgan und einen Ringkolbenschieber NW 600 als Regelorgan. Im Anschluss an das Kreuzungsbauwerk wirkt der Grundablassstollen als Freispiegelstollen.Die Trinkwasserentnahme kann in zwei Entnahmehöhen erfolgen. Die Entnahmestellen liegen einmal im Entnahmeturm auf Höhe 705 m ü.NN und zum anderen am Einlaufbauwerk des Grundablassstollens auf Höhe 690 m ü.NN. Beide Entnahmeleitungen werden durch den Grundablassstollen zur Luftseite des Staudammes geführt. Ihre Nennwerte betragen 400 mm (obere Entnahme) und 300 mm (untere Entnahme). Sie sind im Bereich des Turmes mit einer Absperrklappe NW 400 bzw. einem Keilfachschieber NW 300 ausgestattet.
Eine zusätzliche Entnahme ist mit einer Leistung NW 400 möglich. Sie zweigt vom Grundablass unmittelbar hinter der Rohreinziehung in den Entnahmeturm ab und bindet in die von der oberen Entnahme im Turm kommende 400er Entnahmeleitung ein. Sie verfügt über eine Absperrklappe NW 400.
Der Entnahmeturm ist vom linken Stauseeufer aus über eine Brücke zu erreichen.


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