Die Gemeindeverwaltung Sehmatal informiert:

Warnung vor Geschäftspraxis der Firma
„pro Reclama“ aus Plzen
Zurzeit sind vermehrt Informationen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen, welche uns auf die Geschäftspraxis der Firma „pro Reclama“ aus Plzen hinweisen.
Die Firma ruft wahrscheinlich überwiegend Firmen in der Ortslage an. Am Telefon meldet sich ein gebrochen deutsch sprechender Mann mit ausländischem Akzent. Dieser gibt an, im Auftrag der Gemeinde Sehmatal eine Informationsbroschüre zu erstellen und bittet um finanzielle Unterstützung. Informationen wären bereits über den Anzeiger der Gemeindeverwaltung veröffentlicht worden.
Es handelt sich um eine Methode zur Erschleichung von Annoncen. Die Auftragshöhe beläuft sich auf ca. 400,00 €.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um keine Informationsbroschürenerstellung im Auftrag oder im Sinne der Gemeinde Sehmatal handelt. Gemeindliche Vorhaben/Projekte bei denen die örtlichen Gewerbetreibenden um Mithilfe oder Unterstützung gebeten werden, können Sie bei der Verwaltung unter Tel. 037342 / 877 – 0 erfragen.
Gemeindeverwaltung Sehmatal
Warnung!***Warnung!***Warnung!***Warnung!***Warnung!

Aktuelle Informationen zum Thema „Winterdienst“

 

Der Winterdienst innerhalb der Gemeinde wird sowohl von gemeindeeigenen Kräften als auch von beauftragten Firmen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit durchgeführt. Dabei werden die Straßen nach festgelegt Routen entsprechend ihrer Dringlichkeit beräumt.

 

Sollten für die Wintersaison erneut zeitlich begrenzte Halteverbotszeichen nötig werden, bitten wir besonders diese zu beachten, denn nur dann ist auch den Fahrzeugen des Winterdienstes möglich, das notwendige Beräumen durchzuführen und einen geregelten Straßenverkehr aufrecht zu erhalten.

 

Nochmals möchten wir auch auf die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Durchführung des Winterdienstes (Räum- und Streupflicht) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen hinweisen. Diese regelt sich nach der gemeindlichen „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Sauberhaltung, Reinigung und der Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen und Gehwegen“.

 

Außerdem möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass es strengstens untersagt ist, Schnee von privaten Grundstücken auf öffentliche Plätze und Straßen oder gar in den Bach „Sehma“ zu schieben.

Bei entsprechender Zuwiderhandelung kann eine Ordnungsstrafe von bis zu 1.000 Euro ausgesprochen werden.

 

Ansprechpartner innerhalb der Gemeinde für die Durchführung des Winterdienstes ist Frau Freye, Tel. 037342 / 877 – 205.