Die Gemeindeverwaltung Sehmatal informiert:
Aktuelle Informationen zum Thema „Winterdienst“
Der Winterdienst innerhalb der Gemeinde wird sowohl von gemeindeeigenen Kräften als auch von beauftragten Firmen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit durchgeführt. Dabei werden die Straßen nach festgelegt Routen entsprechend ihrer Dringlichkeit beräumt.
Sollten für die Wintersaison erneut zeitlich begrenzte Halteverbotszeichen nötig werden, bitten wir besonders diese zu beachten, denn nur dann ist auch den Fahrzeugen des Winterdienstes möglich, das notwendige Beräumen durchzuführen und einen geregelten Straßenverkehr aufrecht zu erhalten.
Nochmals möchten wir auch auf die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Durchführung des Winterdienstes (Räum- und Streupflicht) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen hinweisen. Diese regelt sich nach der gemeindlichen „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Sauberhaltung, Reinigung und der Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen und Gehwegen“.
Außerdem möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass es strengstens untersagt ist, Schnee von privaten Grundstücken auf öffentliche Plätze und Straßen oder gar in den Bach „Sehma“ zu schieben.
Bei entsprechender Zuwiderhandelung kann eine Ordnungsstrafe von bis zu 1.000 Euro ausgesprochen werden.
Ansprechpartner innerhalb der Gemeinde für die Durchführung des Winterdienstes ist Frau Freye, Tel. 037342 / 877 – 205.

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